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   Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2004 - C-445/03   

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Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2004 - C-445/03 (https://dejure.org/2004,20002)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.07.2004 - C-445/03 (https://dejure.org/2004,20002)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - C-445/03 (https://dejure.org/2004,20002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Luxemburg

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg.

    Vertragsverletzung - Freier Dienstleistungsverkehr - Bedingungen des Aufnahmemitgliedstaats für Unternehmen, die Arbeitnehmer mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaats in diesen Mitgliedstaat entsenden

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 27.03.1990 - C-113/89

    Rush Portuguesa / Office national d'immigration

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2004 - C-445/03
    5 - Meines Erachtens sind auf diesen Fall nicht die Erwägungen übertragbar, die der Gerichtshof in Randnr. 12 des Urteils vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-113/89 (Rush Portuguesa, Slg. 1990, I-1417) angestellt hat.

    15 - Urteil Finalarte u. a. (siehe oben in Fußnote 9, Randnr. 22), unter Verweis auf die Urteile Rush Portuguesa und Vander Elst.

    17 - Urteil Rush Portuguesa (Randnrn. 16 und 17).

    Entsprechende Erwägungen finden sich in den Urteilen Rush Portuguesa und Seco.

    34 - Urteile Rush Portuguesa, Vander Elst und Finalarte u. a. Vgl. hierzu Nr. 30 dieser Schlussanträge.

  • EuGH, 09.08.1994 - C-43/93

    Vander Elst / Office des migrations internationales

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2004 - C-445/03
    Nach der Auslegung im Urteil Vander Elst (37) läuft es zwar, wie die beklagte Regierung vorträgt, den Artikeln 59 und 60 EG-Vertrag (jetzt Artikel 49 EG und 50 EG) "zuwider, dass ein Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Unternehmen, die zur Erbringung von Dienstleistungen auf seinem Gebiet tätig werden und die Angehörige von Drittstaaten ordnungsgemäß und dauerhaft beschäftigen , unter Androhung einer Geldbuße dazu verpflichtet, für diese Arbeitnehmer bei einer nationalen Einwanderungsbehörde eine Arbeitserlaubnis einzuholen und die damit verbundenen Kosten zu tragen" (38) .

    Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 25. Oktober 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98 (Finalarte u. a., Slg. 2001, I-7831) und Urteil Arblade u. a. (siehe oben in Fußnote 8; dort wird das Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, zitiert) sowie Urteile vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93 (Vander Elst, Slg. 1994, I-3803), vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-272/94 (Guiot, Slg. 1996, I-1905), vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95 (Reisebüro Broede, Slg. 1996, I-6511) und vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95 (Parodi, Slg. 1997, I-3899).

    28 - Nach dem Urteil Vander Elst verwehrt es "das Gemeinschaftsrecht ... den Mitgliedstaaten nicht ..., ihre Rechtsvorschriften oder die Tarifverträge der Sozialpartner über die Mindestlöhne unabhängig davon, in welchem Land der Arbeitgeber ansässig ist, auf alle Personen auszudehnen, die in ihrem Hoheitsgebiet, und sei es auch nur vorübergehend, eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben; ebensowenig verbietet es das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaaten, die Beachtung dieser Regeln mit den geeigneten Mitteln durchzusetzen" (Randnr. 23): Zu diesen Mitteln kann meines Erachtens die nach der Verordnung von 1972 erforderliche vorherige Genehmigung nicht gezählt werden.

  • EuGH, 24.01.2002 - C-164/99

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM UNTERNEHMEN DES BAUGEWERBES, DAS IN EINEM ANDEREN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2004 - C-445/03
    9 - Urteil vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-164/99 (Portugaia Construções, Slg. 2002, I-787, Randnr. 16).

    Vgl. auch die Urteile Portugaia Construções, Arblade u. a., Säger, Vander Elst und Guiot, das Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 279/80 (Webb, Slg. 1981, 3305) sowie die Urteile vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709) und in der Rechtssache C-198/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727).

    Entsprechende Ausführungen finden sich in den Urteilen Portugaia Construções, Arblade u. a., Säger, Guiot, Kommission/Italien (siehe oben in Fußnote 11) und Kommission/Griechenland (ebda.) sowie in den Urteilen vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92 (Kraus, Slg. 1993, I-1663) und vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94 (Gebhard, Slg. 1995, I-4165).

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